Viele Wohnungen noch immer ohne Rauchmelder

Die Rauchmelderpflicht für privaten Wohnraum gilt in allen 16 Bundesländern. Dennoch sind noch nicht in allen Wohnungen Rauchmelder installiert.

Am Freitag den 13. November 2020 ist Rauchmeldertag. Eine gute Gelegenheit zu prüfen, ob in der eigenen Wohnung ausreichend Rauchmelder installiert und betriebsbereit sind. Eine regelmäßige Prüfung durch Drücken der Test-Taste zeigt, ob der Rauchmelder im Notfall funktioniert.

Nachfolgend eine Sammlung verbreiteter Irrtümer im Zusammenhang mit Rauchmeldern.

Irrtum #1

„Wenn es brennt, bleibt mir genug Zeit, das Gebäude zu verlassen.“

Falsch! Im Brandfall bleiben höchstens 120 Sekunden zur Flucht.

Irrtum #2

„Ein Rauchmelder im Flur reicht.“

Falsch! Rauchmelder gehören in ALLE Flure, Schlaf- und Kinderzimmer.

Irrtum #3

„Nur Vermieter sind dazu verpflichtet, Rauchmelder zu installieren.“

Falsch! Auch ALLE Eigentümer sind dazu gesetzlich verpflichtet!

Irrtum #4

„Ich bemerke auch im Schlaf den Brand rechtzeitig.“

Falsch! Nachts schläft auch der Geruchssinn, man wird im Brandfall nicht wach.

Irrtum #5

„Qualität von Rauchmeldern erkennt man allein am CE-Zeichen.“

Falsch! Gute Rauchmelder tragen zusätzlich das Qualitätszeichen „Q“.

120 Sekunden, um zu überleben

120 Sekunden, um zu überleben. Was tun, wenn’s brennt?


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Weitere Informationen: www.rauchmelder-lebensretter.de